Rezepte
Muster Heilmittelverordnung
Podologische Komplexbehandlung
- Gebührenpflichtig oder -befreit, wenn Befreit muss der Befreiungsausweis vorgezeigt werden
- Podologische Therapie muss angekreuzt sein
- Behandlungsbeginn nicht später als 28 Tage nach Ausstellungsdatum
- ICD 10-Code: E11.74 bei Diabetes
- Diagnose bei Diabetes: Diabetisches Fußsyndrom
- Diagnosegruppe: DF bei Diabetes, NF bei Neuropathie, QF bei Querschnittsyndrom
- Leitsymptomatik: „c“ bei Pod. Komplexbehandlung
- Leitsymptomatik: Bsp.: Hyperkeratose, pathologisches Nagelwachstum
- Heilmittel: Podologische Komplexbehandlung
- Behandlungseinheiten: 6
- Hausbesuch ja/nein
- Therapiefrequenz: 4-6 Wochen
Alle Änderungen müssen mit Änderungsdatum, Stempel und Unterschrift vom behandelnden Arzt versehen werden.
Muster Heilmittelverordnung
Nagelkorrekturspange
Pro betroffener Nagel wird 1 Heilmittelverordnung benötig.